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KRH Psychiatrie Langenhagen
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Geschichte der KRH Psychiatrie Langenhagen

(Autor: G. Kruse, überarbeitet)

Für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen waren in der preußischen Provinz Hannover hauptsächlich sog. Provinzial-Heil- und Pflegeanstalten zuständig. Gelegen waren solche Einrichtungen damals noch an den Stadträndern, weitab von der Lebenssphäre der in der Anstalt mehr verwahrten als behandelten psychisch kranken Menschen. Das Prinzip einer gemeindenahen Unterbringung war in der Periode der Irrenfürsorge noch gänzlich unbekannt. Da wirksame Behandlungsformen noch nicht entwickelt waren, sammelte man die Menschen mit psychischen Störungen in Anstalten, ohne ihnen dort wirklich helfen zu können. Im Laufe der Jahre haben sich die Ballungszentren räumlich ausgedehnt, sodass die ehemaligen Verwahranstalten näher an die Städte gerückt sind. Im Zusammenhang mit Reformen auf struktureller und konzeptueller Ebene setzten sich auch neue Bezeichnungen für diese Institutionen durch, und zwar psychiatrisches "Landeskrankenhaus" (LKH) oder "Nervenklinik", später auch "Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie".

Die heutige Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der KRH Psychiatrie Langenhagen befindet sich auf einem weitläufigen Grundstück mit Zufahrtswegen, Parkplätzen, Grünflächen und Spazierwegen. Der äußere Eindruck der meisten Gebäude beider Einrichtungen ist geprägt vom Baustil der Jahrhundertwende. Neben den traditionellen Funktions- und Versorgungshäusern befinden sich auf dem Areal allerdings auch mehrere Neubauten.

In Langenhagen, einem Ort vor Hannover, wurde am 2. Januar des Jahres 1862 auf dem frei gewordenen Gelände des ehemaligen Amts- und Gerichtshofes Langenhagen eine private Wohltätigkeitseinrichtung zur Erziehung und Pflege von zunächst 20 Zöglingen (eine andere Quelle berichtet von 29) eröffnet. Diese trug den Namen: Heil- und Pflegeanstalt für geistesschwache und blödsinnige Kinder zu Langenhagen bei Hannover.

Die Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde war seinerzeit ein Komitee zur Errichtung von Erziehungs- und Pflegeanstalten für geistesschwache Kinder in Hannover, dem folgende Privatpersonen angehörten:

  • Oberhofmarschall Geheimrath Dr. von Malortie als Vorsitzender,
  • Medicinalrath Dr. Brandes für Medizinalangelegenheiten,
  • Regierungs-Assessor Marcard für Verwaltungsaufgaben,
  • Commerzrath Rümpler für das Rechnungswesen.

Das Komitee verfügte über einen 1859 gegründeten Hauptfond zum Aufbau von Idiotenanstalten im Königreich Hannover, der durch milde Gaben gebildet worden war. Zunächst sollten in der Anstalt lediglich Kinder unter 14 Jahren Aufnahme finden. Ältere Geisteskranke sollten zunächst weiter in ihren Familien verbleiben.

In den Vorläufigen Bestimmungen über die äußere Einrichtung der Erziehungs- und Pflegeanstalt für geistesschwache Kinder zu Langenhagen von 1861 heißt es u.a., dass alle Kinder vom 5. bis zum 15. Lebensjahr aufnahmefähig seien und zwar ohne Unterschied der Religion oder Confession. (...) Die Zöglinge erhalten in der Anstalt Kost, Wohnung, Kleidung, Unterricht, ärztliche Behandlung und Arznei, kurz alles, was der Zweck der Erziehung, Bildung, Aufsicht und Pflege je nach Verhältnissen der Kinder erfordert. Dieselben werden in demjenigen religiösen Bekenntnis erzogen und gehalten, welchem sie bei dem Eintritte in die Anstalt angehörten.

In der Gründungsperiode wurde die Anstalt von einem Pädagogen geleitet, dem Oberlehrer von Staden, der als Hausvater fungierte und im Bedarfsfall einen ortsansässigen Arzt hinzuziehen musste. Seine Ehefrau übernahm die Haushaltsführung. Bereits ein Jahr später erfolgte die erste Erweiterung auf 72 Plätze.

Im Jahr 1866 war die Zahl der Insassen bereits auf 150 angestiegen; erst dann entschloss sich die Provinzialverwaltung zur Einstellung eines Anstaltsarztes.

Diese Stelle wurde dem jungen Mediziner Robert Koch (1843-1910) übertragen, der später als Bakteriologe berühmt und 1905 mit dem Nobelpreis ausgezeichnet wurde. Rober Koch hatte sich um die Assistentenstelle an der "Idiotenanstalt" in dem "kleinen idyllischen Dörfchen Langenhagen" beworben und trat sie am 1. Oktober 1866 an. Als Entlohnung erhielt er 250 Thaler Gehalt sowie unentgeltliche Unterbringung in einer Bedienstetenwohnung auf dem Anstaltsgelände.

Dr. Robert Koch war - wie sein Biograph Werner Venzmer schreibt - aber wohl weniger "am Umgang mit Irrsinnigen und Tobsüchtigen" interessiert, sondern eher an einem Posten, welcher ihm und seiner Braut Emilie Fraatz, die - wie er selbst - aus Clausthal stammte, die wirtschaftlichen Möglichkeiten einer Heirat eröffnete.

Koch berichtet in Briefen an seine Eltern und seine spätere Ehefrau ausführlich über die neben der Anstaltstätigkeit betriebene Landarztpraxis, die offenbar gut florierte, aber auch Einzelheiten seines Dienstes in der Anstalt. So enthält ein nachgelassener persönlicher Brief an seine Braut folgende Ortsbeschreibung:

"Von Hannover führt eine fast schnurgerade, mit Pappeln bepflanzte Allee hierher; unmittelbar an die letzten Häuser von Hannover schließt sich schon das Dorf Vahrenwalde an, welches ebenfalls an der Chaussee liegt; weiterhin liegt dann rechts von der Landstraße eine große als Excercierplatz für die Artillerie benutzte Ebene, während links schon zu Langenhagen gehörige Felder sich erstrecken. (...) Die Anstalt liegt so ziemlich in der Mitte des Ortes; in der Nähe ist die Kirche, Pastorenwohnung, eine Schule, Apotheke, 2 Wirtshäuser; es wohnen daselbst ferner 2 Kaufleute, einige Privatiers, 2 Schulmeister etc. Die Anstalt besteht aus dem alten Amtsgebäude mit einem großen neuen Anbau, 2 größeren neuen Häusern und einigen Wirtschaftsgebäuden, außerdem sind noch 4 kleinere Häuser gemietet. Neben den einzelnen Gebäuden sind Gärten, namentlich ein größerer hinter dem Amtsgebäude, an diese schließen sich ein paar kleine Wiesen und dann Waldanlagen, das sogen. Gehege, mit sehr hübschen Spaziergängen und Plätzen; weiterhin kommen dann wieder Wiesen und Felder mit größeren Waldpartien abwechselnd, doch ist dies nur rechts von der Landstraße, während links bloß Felder liegen."

Im dem gleichen Brief beschreibt Robert Koch auch, dass er mittags mit dem Anstaltsleiter und dessen Frau mit an der Anstaltstafel aß:

"In einem großen Saale stehen 2 lange Tafeln, an einer derselben sitzen alle Angestellten vom Direktor bis zur Küchenjungfer und dem Maschinenwärter herab, an der anderen ungefähr 40 der älteren und besseren Zöglinge."

Koch blieb nicht sehr lange an der Klinik. Seinen Fortgang von Langenhagen begründet er mit für ihn unakzeptierbaren finanziellen Einschränkungen und einem anstehenden Wechsel in der Anstaltsleitung. Robert Koch schreibt am 26. Mai 1868 diesbezüglich an seinen Vater:

"An der Anstalt war man gezwungen, Ersparungen zu machen, und muthete mir daher einen bedeutenden Abzug an meinem Gehalte zu; natürlich ging ich darauf nicht ein, und die Folge davon war, dass man einen neuen Direktor anstellt, der zugleich Arzt ist, und mir dagegen gekündigt werden soll; ich verliere damit nicht allein den Gehalt von der Anstalt, sondern erhalte dadurch einen zweiten Concurrenten. Für einen Arzt würde die Praxis in Langenhagen recht passend sein, aber für zwei Ärzte ist sie zu klein, und da ich derjenige bin, welcher kein Vermögen und keinen festen Gehalt hat, so muss ich wohl weichen; ich tue dies nicht (...) ungern, da es augenblicklich an Ärzten mangelt und die schönsten Stellen vielfach ausgeschrieben werden."

Am 25. Juni 1868 gab er so seine Tätigkeit in Langenhagen auf und ließ sich im ostdeutschen Braetz nieder.

Die Leitung der Langenhagener Anstalt wurde seit Anfang Oktober 1868 erstmalig von einem Mediziner übernommen, wie im Brief von Robert Koch an seinen Vater erwähnt. Dr. Kind hatte die Anstaltsleitung bis zu seinem Tode im Jahre 1884 inne. Über diese Jahre ist außer der stetig wachsenden Zahl von Betreuten wenig bekannt, überliefert ist allerdings ein vom Comité zur Errichtung von Idiotenanstalten unterzeichneter Spendenaufruf vom Januar 1883, der nachfolgend im Wortlaut (gekürzt) abgedruckt ist:

Mit Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten wenden wir uns wiederum an die Theilnahme und den Wohltätigkeitssinn aller Bewohner unserer Provinz mit der herzlichen Bitte unserer Idioten-Anstalt zu Langenhagen durch Gaben der Liebe zu helfen. Die Anstalt ist zur Pflege und Erziehung schwach- und blödsinniger Kinder, d.h. solcher, welche gar keine oder nur sehr geringe Geisteskräfte besitzen, bestimmt. Regelmäßig sind diese Unglücklichen auch körperlich schwach und klein, leiden an Lähmungen, Krämpfen, Fehlern des Auges, Ohres oder anderer Glieder. Viele sind unfähig sich selbst zu waschen, zu kämmen und anzukleiden, können die Speisen nicht selbst zum Munde führen, nicht sprechen, sehen, hören, und sitzen theilnahmslos stundenlang auf derselben Stelle.
Dazu sind leider 4/5 aller dieser Kinder aus den ärmsten Ständen, und ihre Eltern gänzlich unvermögend die erheblichen Kosten ihrer Wartung, Pflege und Erziehung zu bestreiten.
Kein Wunder daher, dass sie, sich selbst überlassen, immer tiefer in Unreinlichkeit und körperliche und geistige Krankheit versinken, ein Gegenstand des Abscheus und leider auch des Hohnes und Spottes ihrer Mitmenschen, ja vielfach auch durch Verführung und die nicht beherrschbaren sinnlichen Triebe zu Verbrechern werden.
Solchen bedauernswerthen Leidenden kann nur in einer wohlgeordneten Anstalt geholfen werden. Die unsrige beherbergt jetzt 300. Sie werden dort zu Reinlichkeit und Ordnung angehalten, von der Wurzel alles Lasters, dem Müssiggange, befreit und vor allem mit Liebe und Geduld zum Glauben und Vertrauen zu ihrem Gott und Heiland gebracht. (...) Vielfach trägt aber auch die Sorge und Mühe sichtbare Früchte; der bisher Hülflose lernt Lesen und Schreiben, ein nützliches Handwerk und wird ein brauchbares Glied der menschlichen Gemeinschaft. Ostern 1882 konnten wieder 7 Knaben und 5 Mädchen confirmiert werden.
Zur Erreichung dieses Zieles bedarf es vieler Lehrer und Wärter, einer guten kräftigen Kost und mannigfacher Beschäftigungsweisen je nach den Anlagen des Einzelnen. Außer ausgedehnter Landwirtschaft auf 138 Morgen mit 3 Pferden, 15 Kühen (dabei nur ein Knecht) betreiben unsere Idioten das Schneidern, Schuhmachen und Flechten, die Mädchen das Stricken, Nähen und Spinnen.
Das alles verursacht erhebliche Kosten, für jedes Kind durchschnittlich im Jahre 410 Mark, während für 3/4 derselben nur 240 Mark und weniger gezahlt werden. (...)Außer einem Zuschuss der Provinzialstände von 16,000 Mark und geringen regelmäßigen Beiträgen einzelner Behörden und Privaten sind wir auf die Privatwohlthätigkeit, auf die das Werk von Anfang an gegründet ist, angewiesen.
Soll daher die nun seit 19 Jahren segensreich wirkende Anstalt weiter bestehen, so wolle der Herr willige Herzen und Hände geben, die die bittere Noth der armen Blödsinnigen durch reiche Gaben lindern helfen, sei es nun durch Vermächtnisse, dauernde Beiträge oder wie jetzt bei der Haussammlung. Wir legen damit unsere Anstalt den Bewohnern der Provinz warm ans Herz und sagen im voraus für jede Gabe, auch die kleinste ist willkommen, unsern besten Dank.

Hannover, im Januar 1883

Das Comite zur Errichtung von Idioten-Anstalten
Schatzrath Müller
Ober-Hofbaurath Wolthan
Landsyndikus Bugler
Medizinalrath Köllner
Landrichter Lindenberg
Senator Dr. Lichtenberg

 

Im Jahresbericht zur 25jährigen Gründung der Anstalt im Jahr 1887 beklagte der damalige Leiter Dr. Wulff die Misere, dass bei stetig ansteigender Zahl hilfesuchender Kranker aus Geldknappheit nur eine provisorische Linderung der Not geleistet werden könne.

Die teilweise unhaltbaren hygienischen Unterbringungsbedingungen ließen sich auch in den folgenden Jahren kaum bessern; so entsprach der Luftgehalt in den Krankenzimmern nicht den gesetzlichen Bedingungen, die Abteilungen waren erheblich überbelegt, Badeeinrichtungen und sanitäre Anlagen höchst mangelhaft ausgestattet. Das gleiche traf für die technischen Betriebseinrichtungen wie Wasserversorgung, Elektrizität und Kanalisation zu.

Die Tatsache, dass Bedienstete und Kranke teilweise im gleichen Gebäude wohnten, brachte eine inakzeptable räumliche Enge und andere Unannehmlichkeiten mit sich. Übrigens befand sich damals auch die Unterkunft des Anstaltsdirektors in einem von Kranken bewohnten Haus. Die finanziellen Mittel der Anstalt zum Ankauf bzw. zur Anmietung von Dienstwohnungen reichten nicht aus, dass ausreichend viele Räume zur Unterbringung von Kranken hätten zur Verfügung gestellt werden können.

Mit anderen Worten: die Anstalt platzte aus allen Nähten, so dass nur zwei Entlastungsmöglichkeiten bestanden: entweder ein gründlicher Ausbau der bestehenden Anstalt oder die Neuerrichtung einer größeren Anstalt an anderer Stelle.

Unter welchen Voraussetzungen Personen in die Langenhagener Anstalt eingewiesen wurden, war auch damals schon durch differenzierte Vorschriften geregelt. So ist der Bekanntmachung des königlichen Ministeriums des Inneren, die Aufnahme von Geisteskranken in die öffentlichen Irrenanstalten des Königreiches betreffend (Hannover, den 14. März 1866) zu entnehmen, dass Kranke dann aufgenommen werden konnten, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt waren:

  • wenn ihre Seelenstörung für heilbar erachtet wird,
  • wenn dieselbe von einer solchen Beschaffenheit ist, dass daraus Gefahren für den Kranken selbst, oder
  • wenn Gefahren oder Belästigungen für das Gemeinwesen, oder
  • Gefahren oder ungewöhnliche Belästigungen für die nächste Umgebung des Kranken hervorgehen, oder
  • wenn eine große körperliche Hülflosigkeit der Kranken oder eine grobe Vernachlässigung oder sonstige Mangelhaftigkeit ihrer Pflege vorliegt.

Laut Gesetz hatte einer Aufnahme stets ein obrigkeitlicher Antrag, ausgestellt von der Behörde, in deren Bezirk der Betreffende seinen dauernden bzw. zeitweiligen Aufenthalt hat, sowie ein Beschluss der Anstaltsdirektion vorauszugehen. In den oben genannten Fällen konnte der Aufnahmeantrag nach gewissenhafter Prüfung auch wider den Willen, jedoch nicht ohne zuvorige Anhörung der nächsten Anverwandten bzw. der Vormünder oder Kuratoren gestellt werden. Hinsichtlich der Überstellung der Kranken in die Anstalt war unter den §§ 18-21 u.a. folgendes vorgeschrieben: 

  • Dem Kranken ist ein mit seinen Verhältnissen vertrauter zuverlässiger Begleiter mitzugeben,
  • die Anreise muss nicht nur unter thunlichster Berücksichtigung ärztlicher Rathschläge auf die schnellste und sicherste Weise zurückgelegt, sondern auch auf die schonendste Art bewerkstelligt werden,
  • Die Begleitung durch einen Landgendarmen oder einen öffentlichen Sicherheitsbeamten ist, abgesehen von (...) solchen Fällen, wo der Transport eines gemeingefährlichen Kranken (...) nur in solcher Begleitung (...) für ausführbar erachtet wird, zu vermeiden.
  • Bei Ablieferung des Kranken ist der Anstalt für denselben ein angemessener Vorrath von Kleidungsstücken und Leibwäsche zu übergeben, welcher mindestens die in dieser Bekanntmachung nachgefügten Anlage II einzeln aufgeführten Stücke umfassen muss. Hierzu zählten bei Männern 2 Tuchröcke oder sonstige in der Heimath der Kranken gebräuchliche warme Oberkleider, 2 Westen, 2 wollene Beinkleider, 2 Halsbinden, 1 Kopfbekleidung, 6 Hemden, 6 Paar wollene Strümpfe oder Socken, 6 Taschentücher und 2 Paar Schuhe, bei Frauen waren vorgeschrieben: 2 Kleider, 2 wollene Unterröcke oder Unterkleider, 3 Mützen, 3 Halstücher, 6 Hemden, 6 Paar wollene Strümpfe, 6 Taschentücher, 3 Nachtmützen, 3 Schürzen, 2 Paar Schuhe, 2 Nachtjacken und 1 Umschlagetuch oder Mantel.

Auch die einzelnen Formen der Geistesstörung waren in der oben genannten Verfügung aufgeführt. Man unterschied damals folgende 5 Krankheitsarten:

  • Manie,
  • Melancholie (aktive, passive),
  • Wahnsinn,
  • allgemeine fortschreitende Paralyse und
  • geistige Schwächezustände: Dementia, d.h. aufgeregter Blödsinn (Verwirrtheit) oder apathischer Blödsinn, sowie Idiotismus, d.h. angeborener oder in der Kindheit erworbener Blödsinn.

Entsprechend den gesetzlichen Richtlinien von 1891 (Reglement der Provinzial- und Pflegeanstalt für Geistesschwache zu Langenhagen) wurden in der Anstalt nur solche Pfleglinge aufgenommen, deren Geistesschwäche auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses festgestellt war. Zuständig für die Ausfertigung des Gutachtens war der Kreis- bzw. Stadt-Physikus oder ein geprüfter Wundarzt. Bei Anträgen für diejenigen Kinder und Jugendlichen, deren Unterbringung im öffentlichen Interesse geboten erscheint, ist der Antrag von der Polizeiobrigkeit des Aufenthaltsortes zu stellen. Im letzteren Falle ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen oder dessen Widerspruch auf dem Instanzenweg zu beseitigen.

Irrenärzte hatten in ihren psychiatrischen Gutachten beispielsweise den geistigen Zustand der aufgenommenen Kinder mit geistigen Retardierungen unter folgenden Gesichtspunkten zu beschreiben (auszugsweise wiedergegeben):

Auszug aus den Richtlinien zur psychiatrischen Begutachtung von Kindern (1891)

  • Zeigt sich (beim Kinde) Nahrungs- und Selbsterhaltungstrieb?
  • Kann es eine Bestellung ausrichten?
  • Hat es Sinn und Gedächtnis für Melodien?
  • Kennt es Farben, Formen, Zahlen?
  • Ist es launisch, eigensinnig, rachsüchtig, boshaft, folgsam? Wie verhält es sich bei Verboten gegen Strafen?
  • Zeigt es gefährliche Strebungen, Sonderbarkeiten?

Am 1. April 1897 übernahm die preußische Provinzialverwaltung Hannover per Abtretungsvertrag - analog zu anderen Provinzialirrenanstalten - die Leitung der Anstalt Langenhagen, weil diese zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten geraten war. Der vorgeschriebene Versorgungsauftrag änderte sich dahingehend, dass von nun an Geistesschwache aller Altersstufen in einer nicht geschlossenen Anstalt erzogen, gepflegt, ärztlich behandelt und versorgt wurden.

Fünf Jahre später (1902) wurde vom 36. Provinziallandtag der Beschluss gefasst, nicht nur eine gründliche Umgestaltung bzw. Renovierung der vorhandenen Häuser durchzuführen, sondern auch mehrere Neubauten auf dem Gelände (inzwischen 106 Hektar Grundbesitz) zu errichten.

Aufschlussreich ist eine detaillierte Aufstellung der Ausgaben der Anstalt Langenhagen für das Rechnungsjahr 1902. Aus der Betriebskostenbilanz geht hervor, dass die Bereiche, in denen die Insassen tagsüber beschäftigt waren, also die Landwirtschaft und die Werkstätten, jeweils mit einem deutlichen Plus abschlossen und damit zur Ausgabenfinanzierung der Anstalt beitragen konnten.

Bei dem Gesamtbudget von 336.560 RM schlugen übrigens die Kosten für Arznei und Pflegemittel mit lediglich 1800 RM zu Buche, was makabererweise nur wenig mehr ausmachte als die Begräbniskosten (1300 RM).

Aufwendungen für die Beschäftigung und Erheiterung der Kranken beliefen sich auf 600 RM, während man für besondere Genüsse und Vergnügungen der Kranken, sowie für sog. Privatwärter immerhin 550 RM ausgab.

Zwischen 1902 und 1906 wurden nach und nach vier Pavillons für jeweils 64 Kranke (größtenteils 8-Bett-Zimmer) errichtet, um von dem inzwischen überholten Kasernenbausystem (teilweise bis zu 150 Personen in einem Raum!) wegzukommen. Aber auch technische Anlagen und zentrale Versorgungseinrichtungen sowie Personalgebäude wurden geschaffen. Zu nennen sind folgende um 1904 fertiggestellte Gebäude: das neue Lazarett, das Kesselhaus, wo die Dampfmaschine zur Stromerzeugung stand, die Schlosserei, der Kohlenraum mit Anfahrrampe, die Desinfektionsanstalt sowie eine neue Entwässerungsanlage und Frischwasserversorgung. 1905 fertiggestellt und bezogen wurden das neue Pensionärshaus, die Anstaltsschule und der Festsaal, der auch für Gottesdienste und zwischenzeitlich als Turnhalle genutzt wurde, sowie das mit einer Kapelle und Sektionsraum ausgestattete Leichenhaus.

In der Rubrik über Lokalnachrichten des Hannoverschen Couriers vom 4. Oktober 1904 findet sich unter der Überschrift Städtische Irrenfürsorge ein kritischer Beitrag, in welchem verschiedene Bedenken gegen die geplante Angliederung der provisorischen Beobachtungs- bzw. Durchgangsstation für Geisteskranke im städtischen Krankenhaus III (Auf der Bult) an die Langenhagener Anstalt geäußert werden. So wird in dem Artikel gefordert, die Station im Kernbereich von Hannover als Stadtasyl bzw. Heilanstalt für akute Fälle zu erhalten bzw. auszubauen. Langenhagen läge zu weit ab von Hannover und jeder Arzt wisse doch die Vorteile zu schätzen, die es hat, wenn man einen aufgeregten oder selbstmordverdächtigen Patienten zu jeder Tages- und Nachtzeit schnell in sachkundige Behandlung zu bringen vermag. Zudem weist der Autor auf das bedauernswerte, aber schwer zu beseitigende Odium hin, welches mit der Anstalt Langenhagen verknüpft sei: Der Hannoveraner denkt bei Nennung des Namens sofort an die unglückliche Erscheinung des Vollidioten und wird geisteskranke Angehörige nur höchst ungern dort unterbringen wollen.

Das Jahr 1906 ist für die Entwicklung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie von besonderer Bedeutung, weil in diesem Jahr die Fertigstellung eines Neubaus erfolgte, in dem die Beobachtungsstation für Geisteskranke untergebracht wurde. Dort wurden psychisch Kranke der Stadt Hannover und angrenzender Bezirke zunächst beobachtet und notwendigenfalls an andere Anstalten der Provinzialverwaltung weiterüberwiesen. Zuvor war diese Aufgabe vom städtischen Krankenhaus III in Ricklingen wahrgenommen worden. Die dortige Versorgung hatte sich aber als in jeder Weise veraltet und ungeeignet erwiesen.

Die Baukosten für die Beobachtungsstation waren von der Stadt Hannover übernommen worden; Betrieb und ärztliche Leitung lagen fortan in Händen der Anstalt. Das Pflegepersonal bestand aus 8 Wärtern und 6 Wärterinnen, über die je ein Oberwärter und eine Oberin die Aufsicht führten.

Anfangs betrug die Bettenzahl für männliche und weibliche Patienten der Beobachtungsstation jeweils 25 und beide Abteilungen hatten einen separaten Eingang.

Im ersten halben Jahr des Bestehens der Station wurden dort 110 Männer und 48 Frauen verpflegt, während zwischen dem 1.4.1907 und dem 31.3.1908 schon 265 Männer und 170 Frauen aufgenommen wurden. Im Jahr darauf stiegen die Aufnahmeraten nochmals an (334 Männer und 153 Frauen), gingen jedoch im Jahr 1910 wieder zurück (200 Männer und 103 Frauen).

Der Heidedichter und Journalist Hermann Löns, der um die Jahrhundertwende für die Hannoversche Allgemeine Zeitung kritische lokalpolitische Artikel verfasste, schrieb am 29. November 1903 einen Beitrag, in dem es um die Anstalt in Langenhagen ging.

Er bemerkt dort (auszugsweise zitiert in dem Band "Langenhagen macht Geschichte(n)" des Heimatkundlers Ernst-August Nebig, 1984), dass sich die Stadt Hannover in verschiedene Himmelsrichtungen vergrößert, allerdings kaum nach Norden hin, obwohl dort die Grundstücke billig wären, die Gegend viele Annehmlichkeiten böte und auch die verkehrstechnische Anbindung durch die Stadtbahn gegeben sei. Als Grund für die eigentümliche Stagnation der Ansiedlung im Bereich Langenhagen sieht Löns die Tatsache, dass dort die Idiotenanstalt ist, dieses häßliche, große, düstere Sperrfort, das sich zwischen Hannover und die Gemeinden Brink-Langenhagen, Krähenwinkel-Kaltenweide legt und jeden Aufschwung lähmt, jeden Verkehr hindert, jeden Zug abwehrt und zwar erstens, weil es eine Idiotenanstalt ist und zweitens, weil es in jeder Beziehung eine rückständige und verkehrt angelegte Anstalt ist.

Löns ist weiter der Ansicht, dass es ein schwerer Fehler gewesen sei, die Anstalt unter Aufwendung von Unsummen zu erweitern und auszubauen, da sie der weiteren Entwicklung der Region hinderlich wäre. Er stellt die rhetorische Frage, welcher Bürger denn schon in einem Ort wohnen möchte, dessen Hauptstraße von unglücklichen Menschen wimmelt. (...) Selbst Touristen zu Fuß und zu Rad meiden das Dorf, das ihnen anstatt ländlicher Stille den Anblick von (...) Wesen in erbarmungswürdigem Zustand bietet. Löns kritisiert im weiteren den Umstand, dass die Landstraße mitten durch die Anstalt führe und die Insassen die Geleise der Stadtbahn kreuzen würden, wenn sie zwischen Hauptgebäude und Filiale hin und hergingen. Neben den Gespannen der Bauern, dicht bei den Wagen der Elektrischen, bewegen sich die Insassen der Anstalt, keine Planke, keine Mauer bewahrt die Unglücklichen vor Gefahren. (...) Aber es ist doch unerhört, wenn es vorkommen kann, daß abends Passanten von den Anstaltsinsassen unter Weinen auf der Straße um Geld, Tabak und Schnaps angebettelt werden.

Im Grunde möchte Löns dem Geist der damaligen Zeit entsprechend die psychisch Kranken weit ab von belebten Plätzen isoliert untergebracht wissen, um den braven Bürger vor dem schlimmen Anblick bemitleidenswerter Kreaturen zu schützen. Er schließt seine Anklage mit den Worten: Derartigen Dingen muß endlich ein Riegel vorgeschoben werden, einmal im Interesse der Anstalt selbst, dann auch zugunsten eines zukunftsreichen, durch diese Anlage in der Entwicklung gehemmten großen Orts von dreitausend Einwohnern. Die erste Forderung muß dahin gehen, daß die Anstalt von dem Ort streng gesondert wird, und für später müssen Mittel und Wege gefunden werden, Langenhagen zu befreien von diesem seiner Entwicklung hinderlichen Sperrfort.

Im Rahmen eines zweiten Bauabschnittes wurden 1907 weitere Häuser errichtet, z.B. mehrere Wirtschaftsgebäude und ein großer Pavillon für 104 Kranke auf dem Gutshof.

Bis dahin waren die meisten erwachsenen Pfleglinge in Häusern jenseits der Walsroder Straße untergebracht und mussten deshalb auf ihrem Weg zum Essen und zur Arbeit die Landstraße häufig überqueren, was - wie schon in dem Beitrag von Hermann Löns anklang - wegen des gestiegenen Verkehrsaufkommens nicht nur Gefahren mit sich brachte, sondern von der Öffentlichkeit argwöhnisch betrachtet wurde. Die freigewordenen Häuser wurden in Dienstwohnungen für untere Anstaltsbeamte und verheiratete Wärter umgewandelt.

Im Jahre 1908 wurde dem ärztlichen Direktor wegen der gewachsenen Verwaltungsaufgaben zur Entlastung ein Anstaltsinspektor zur Seite gestellt. Der Gesamtbestand an Kranken betrug am 31. März 1909 756, von denen 139 Kinder die Schule besuchten.

Im gleichen Jahr wurde wegen gestiegener Aufnahmezahlen die bisherige Korrektions- und Landarmenanstalt zu Himmelsthür bei Hildesheim zu einer Filiale der Anstalt Langenhagen umgebaut und zunächst mit 48 Kranken belegt. Diese Zweigstelle wurde in den folgenden Jahren bis auf 120 Plätze vergrößert, dann aber wieder aufgegeben, weil während des Ersten Weltkrieges die Belegzahlen deutlich zurückgingen und daher für den Nebenbetrieb in Himmelsthür keine Notwendigkeit mehr bestand.

Bis 1910 wurden noch folgende Komplexe errichtet: ein großer zweigeschossiger Krankenpavillon mit angegliederter Infektionsbaracke, eine Turnhalle, ein Werkstattgebäude und ein Esssaal für erwachsene Männer. In der dritten Bauperiode wurden noch einige kleinere Projekte realisiert, wie das Pförtnerhaus, ein Beamtenwohnhaus, einzelne Gebäude auf dem Gutshof und die Anlage eines zweiten "Rieselfeldes". Damit waren die Um- und Ausbauvorhaben der Anstalt zunächst abgeschlossen.

Über die folgende Zeit bis Mitte der 20er Jahre ist leider nur relativ wenig bekannt. Im Jahr 1926 wurden 329 Männer und 203 Frauen in der Beobachtungsstation behandelt, während ein Jahr später 311 Männer und 213 Frauen aufgenommen wurden. Ein Chronist bemerkte im Jahre 1928, dass ein großes, rasch wechselndes und stets sehr interessantes Krankenmaterial durch die Räume hindurchgeht: kurz dauernde Psychosen werden hier behandelt, andere von voraussichtlich längerer Dauer werden nach genügender Beobachtung den eigentlichen Irrenanstalten Hildesheim, Göttingen oder Lüneburg, vorwiegend aber der erstgenannten, zugeführt. Anfang April des gleichen Jahres befanden sich in der gesamten Anstalt schon 406 männliche und 394 weibliche Kranke, von denen 106 sog. Fürsorgezöglinge waren.

Unterschieden wurde damals zwischen Zöglingen und Pfleglingen, wobei letztere teilweise geistig und / oder körperlich so hinfällig waren (in der damaligen Terminologie mehr oder weniger tiefstehende und nicht bildungsfähige Idioten), dass sie dauernder Pflege bedurften, während bei Zöglingen eine höhere Bildbarkeit bestand, so dass diese bis zum Konfirmationsalter von Lehrern in der Anstaltsschule (1928: 8 Klassen mit 70 Jungen und 55 Mädchen) bzw. von Erzieherinnen in Handfertigkeiten unterrichtet wurden oder in den Werkstätten und Betrieben der Anstalt (Gärtnerei, Landwirtschaft, Küche, Nähstube, Tischlerei, Wäscherei, Schuhmacherei, Strohflechterei, Korbmacherei) eingesetzt wurden.

Solche schon damals als "Beschäftigungstherapie" bezeichneten Bereiche wurden so weit ausgebaut, dass Ende der 20er Jahre bereits 90% der erwachsenen Kranken nutzbringend eingesetzt wurden.

Im Jahr 1927 waren auf dem gesamten Anstaltsgelände, das zu dieser Zeit eine Grundfläche von 672 Morgen hatte, 226 Beamte und Angestellte tätig, zu denen einschließlich des Direktors 6 Ärzte zählten. Viele Bedienstete lebten zu dieser Zeit mit ihrer Familie in 72 anstaltseigenen Wohnungen auf dem Gelände. Ein erheblicher Teil der Ländereien wurde landwirtschaftlich (Gartenbau und Viehhaltung) genutzt.

Die Aufnahmezahl für die gesamte Anstalt im Jahre 1928 betrug 840 Kranke (450 Männer, 390 Frauen), von denen 300 Kinder unter 15 Jahren waren. Für die in den Betriebsbereichen der Anstalt beschäftigten Pfleglinge wurden zur Belohnung und zur Aufheiterung eine Reihe von Vergnügungen und Festlichkeiten organisiert. Berichtet wird von der regelmäßig in der ersten Junihälfte stattfindenden Basselthof-Fahrt, bei der sich zwischen 40 und 50 Kranke unter der Führung ihrer Pfleger auf geschmückten Wagen in zweistündiger Fahrt - für viele 'die Fahrt ins Leben hinaus' im Laufe des Jahres - zum genannten Hof (begeben), um sich dort an Kaffee und Kuchen zu erlaben und dann ihre Spiele im Schatten der alten Hofeichen zu treiben", aber auch das Erntedankfest, Tanzabende, Spaziergänge und kleine Theateraufführungen und Lichtbildvorführungen wurden veranstaltet und von den Kranken freudig hingenommen. Letzter ärztlicher Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Langenhagen war Dr. Paul Fröhlich (1936 bis 1938).

Am 1. April 1938 übernahm die Stadt für einen Kaufpreis von 2,25 Mio. RM die bisherige Provinzialanstalt als zentrales Pflegeheim für hilfs- und pflegebedürftige Personen. Gleichzeitig erfolgte eine Trennung in ein Alten- und Pflegeheim (spätere Bezeichnung Feierabend) mit einer angeschlossenen Abteilung für Geistesschwache (insgesamt ca. 830 Betten) einerseits und eine Spezialeinrichtung für Nervenkranke andererseits. Leiter des erstgenannten Bereiches war zu dieser Zeit der erste Oberarzt Dr. med. Ernst Rinne.

Der bislang als Beobachtungsstation bezeichnete Bereich, dem ebenfalls Dr. Rinne bis zum 15.10.1938 vorstand, umfasste damals 56 Betten und wurde nach einer im Oktober 1938 begonnenen baulichen Modernisierung in Nervenklinik Langenhagen umbenannt. Die dort beobachtete und verpflegte Klientel bestand aus Geisteskranken aus dem Stadtgebiet Hannover, die ohne der Aufnahme in eine Irrenanstalt zu bedürfen, wegen vorübergehender geistiger Störung (...) zeitweise in Verwahrung genommen werden müssen.

Als Chefarzt der Nervenklinik, die fortan Aufnahmeklinik für Hannover war, wurde der zuvor in der Psychiatrischen und Nervenklinik der Universität Köln tätige Dozent Dr. Hermann Stefan (Schüler von Prof. de Crinis, Ordinarius und Direktor der Universitätsnervenklinik Köln sowie der Psychiatrischen- und Nervenklinik der Charité in Berlin, SS-Standartenführer und als Ministerialreferent für medizinische Fachfragen im Amt Wissenschaft des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an der Vorbereitung und Durchführung der NS-Krankenmorde beteiligt) eingesetzt. Er beschrieb den Zustand der Klinik bei der Übernahme als trostlos und die Behandlungsbedingungen als untragbar. Bemängelt wurde nicht nur das Fehlen labortechnischer Einrichtungen zur Durchführung normaler Aufnahmeuntersuchungen, sondern auch die unwürdigen Unterbringungsbedingungen der Kranken.

Im Sommer des Jahres 1939 wurde die Nervenklinik auf 106 Betten erweitert (Haus I, jetziger Altbau, mit 40 psychiatrischen und 40 neurologischen Betten sowie Haus II mit 26 Betten). Die Umsetzung von Plänen zur Vergrößerung der Nervenklinik auf 150 bis 200 Betten wurde durch den Kriegsausbruch verhindert. Im Jahr 1940 betrug die Zahl der Aufnahmen von Männern 506 und für Frauen 510 Kranke. Chefarzt Dr. Stefan schreibt in einer Pressemitteilung im Februar 1940, dass ein vollkommen modernes Therapiezimmer mit allen hierfür nötigen elektronischen Behandlungs- und Bestrahlungsapparaten neuester Art eingerichtet werden müsse, die sich bisher ausgezeichnet bewährt hätten und durch die der Krankenhausaufenthalt wesentlich abgekürzt werden könnte.

In der Klinik behandelt wurden in der Zeit seit 1938 Erb- und Gemütskranke, Beobachtungsfälle sowie Menschen mit Erkrankungen des Zentralnervensystems bei Erbanlageschädigungen, mit Biopathien, (...), toxischen Erkrankungen des Zentralnervensystems, infektiösen Erkrankungen des Gehirns und Rückenmarks, (...), Hirngeschwülsten, Rückenmarksgeschwülsten, traumatischen Erkrankungen des Nervensystems nach Kopf- und Rückenmarksverletzungen u.a.m." Chronische Fälle, d.h. längerfristig anstaltsbedürftige Patienten, wurden hingegen nach Erstellung eines Gutachtens an das Städtische Wohlfahrtsamt in andere Heil- und Pflegeanstalten verlegt. Hierfür kamen die Einrichtungen in Wunstorf, Göttingen, Lüneburg und Ilten in Frage. Im Jahre 1940 wurden insgesamt rund 1000 Patienten aufgenommen. An Personal standen im gleichen Jahr neben 3 Ärzten 39 Pflegekräfte zur Verfügung sowie eine technische Assistentin, 3 Verwaltungskräfte und ein Mitarbeiter im Wirtschaftsdienst.

Bezeichnend für den Geist der Zeit sind auch Beschwerden des Leiters der Nervenklinik, die er gegenüber dem Gesundheitsdezernat bezüglich des nicht ausreichend abgesonderten Schwachsinnigenhauses in unmittelbarer Nähe der Nervenklinik äußerte, deren Bewohner täglich an der Klinik vorbeilaufen, z.T. barfuß, ohne Hemd, singend und johlend (...) und Besucher und Angehörige der Kranken belästigen.

Mit der dunklen Seite psychiatrischer Anstalten Niedersachsens im Nationalsozialismus, insbesondere ihrer Beteiligung am Euthanasieprogramm der Nazis hat sich der Arzt Dr. Thorsten Sueße (heute Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Region Hannover) im Rahmen einer Dissertation (1984) befasst auch anhand von Einzelschicksalen Langenhagener Patienten.

Sueße beschreibt, dass damals durch mangelnden Widerstand von Psychiatern bzw. durch deren naive Bereitschaft, behördlichen Weisungen Folge zu leisten, eine unbekannte Zahl von psychisch Kranken vermutlich der Tötung in den Vernichtungslagern zum Opfer fielen. Den Nachforschungen des Autors zufolge füllten die behandelnden Ärzte im Auftrag des Reichsinnenministeriums sog. Meldebögen aus, die später zur Selektion - im Sinne der Aussonderung und Liquidierung "lebensunwerter" Menschen - verwendet wurden. Die auszufüllenden Patientenlisten enthielten kurze Vermerke zur Art der Erkrankung und andere personenbezogene Einschätzungen.

Ziel der Nazi-Ideologen war es, Menschen zu identifizieren und zu eliminieren, die unter unheilbaren Erkrankungen litten und von daher der Gesellschaft nicht nur äußerlich sondern auch finanziell zur Last fielen. Man sprach hier abscheulicherweise von Ballastexistenzen oder Menschenhülsen, welchen im Grunde der erlösende Gnadentod gewährt werden sollte. Im Sinne des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (14.7.1933) galten alle Personen als erbkrank und mussten den sog. Erbgesundheitsgerichten gemeldet werden, die an einer der folgenden Krankheiten litten:

  • angeborener Schwachsinn,
  • Schizophrenie,
  • manisch-depressive Erkrankung,
  • erbliche Epilepsie,
  • erblicher Veitstanz (Chorea Huntington),
  • erbliche Blindheit bzw. Taubheit
  • schwere erbliche körperliche Missbildungen

Die konkrete Umsetzung der Euthanasie-Pläne war zur geheimen Reichssache erklärt worden (Führererlass vom 1. September 1939) und geschah ohne öffentliche Bekanntgabe ab Januar 1940 im groß angelegten Stil (bis ca. Ende August 1941).

Auf der Grundlage weisungsgemäß eingesandter Meldebögen wurden im Rahmen der sog. T4-Aktion in Berlin Verlegungslisten erstellt und an die Nervenklinik Langenhagen zurückgeschickt. Alle darauf verzeichneten Patienten wurden dann von grauen Bussen einer gemeinnützigen Transportgesellschaft abgeholt und zunächst in andere Heil- und Pflegeanstalten verlegt, z.B. in die Wunstorfer Klinik, die pommersche Anstalt Meseritz-Obrawalde oder die Zwischenanstalt Idstein. Von dort aus brachte man die Patienten in verschiedene Vernichtungslager (v.a. nach Hadamar), wo in den meisten Fällen die Ermordung durch Vergasung erfolgte. Damit die tatsächlichen Todesumstände nicht öffentlich bekannt wurden, teilte man anschließend den Angehörigen der Patienten eine natürlich klingende Todesursache mit.

Patienten der Langenhagener Klinik waren zu keiner Zeit direkt von Abtransporten in eines der Vernichtungslager betroffen, da diese von anderen Einrichtungen aus durchgeführt wurden. Zudem wurden in Langenhagen nur wenige Langzeit-Patienten betreut; Menschen mit chronischen Erkrankungen befanden sich überwiegend in den umliegenden Anstalten der Provinz Hannover, vor allem in Wunstorf, Ilten und Hildesheim. Insgesamt sind von Anstalten der Region Hannover mindestens 15 Transporte mit 1669 Kranken nachweislich durchgeführt worden.

Aktenkundig ist z.B. der Fall einer 34jährigen Langenhagener Patientin (Erna B.), die am 17. Juni 1940 nach Wunstorf verlegt und von dort aus am 23. April 1941 zunächst in die Zwischenanstalt Idstein und dann in das Tötungslager Hadamar transportiert wurde. Die Frau war am 7. Mai 1940 von der Polizei nachts auf der Straße in verwirrtem Zustand aufgegriffen und in die Langenhagener Klinik gebracht worden. Dort stellte man die Diagnose einer beginnenden progressiven Paralyse. Neben ausgesprochener Affektverflachung, Gedächtnisschwäche und mangelnder Orientierung stellten die Ärzte fest, dass bei ihr eine Neigung zu planlosem Umherirren und zur Verwahrlosung bestehen würde. Weiter war man der Ansicht, dass Erna B. fortschreitenden Charakterveränderungen unterliege und in der Gefahr stehe, immer wieder planlosem Umhertreiben zu verfallen, weshalb sie der Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt bedürfe. Damit war ihr Schicksal besiegelt.

Aktenkundig ist, dass der damalige ärztliche Leiter der Langenhagener Klinik Dr. Stefan ein linientreuer Nationalsozialist war; er zeichnete z.B. viele offizielle Schriftstücke mit "Heil Hitler" oder "mit deutschem Gruße". Von ihm wurden auch Gutachten erstellt, die der fachlichen Begründung von Zwangssterilisierungen (auf der Grundlage des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses) dienten. Stefans Gesinnung kommt in einem Schreiben vom 29.10.1938 zum Ausdruck, in dem er unterstreicht, dass wegen des genannten Gesetzes " (...) gerade die Nervenklinik im besonderen Maße mit der Erfassung der Erbkranken auf Grund einer eingehenden neurologischen Diagnostik beauftragt sei, um nicht nur die Gerichte, sondern auch die städtischen und staatlichen Gesundheitsämter ganz wesentlich (zu) unterstützen. Bezogen auf die unheilbaren neurologischen und psychischen Krankheitszustände meint Stefan weiter, dass diese den Betrieb einer Klinik ungeheuerlich belasten und die notwendigen Betten belegen. Sueße zitiert auch aus einer ärztlichen Stellungnahme des Dr. Stefan, die sich auf die damals 20-jährige Patientin Karla W. bezieht. In dem Gutachten kommt der Psychiater zu dem Ergebnis, dass von einer ausgesprochenen Lebensbewältigung nicht gesprochen werden könne. Ferner sei sie in der Schule zweimal sitzengeblieben und auch zum Zeitpunkt der Begutachtung nur für gleichmäßig wiederkehrende mechanische Arbeiten brauchbar. Am Schluss stellt der Klinikleiter fest, dass bei der Patientin ein angeborener Schwachsinn im Sinne des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vorläge, woraufhin am 23. Mai 1939 das Erbgesundheitsgericht Hannover beschloss, dass Karla W. unfruchtbar zu machen sei.

Dr. Stefan schied auf Drängen städtischer Stellen nach eigener Kündigung im März 1943 aus dem Dienst der Nervenklinik Langenhagen aus, nachdem der Gauamtsleiter Dr. Bruns vom Amt für Volksgesundheit gegen ihn ein berufsgerichtliches Verfahren wegen fahrlässiger Ausstellung eines erbgesundheitlichen Gutachtens (im Fall der Elisabeth E.) angestrengt hatte. Man hatte Dr. Stefan mehrfach vorgehalten, seine Berichte sehr dürftig abgefasst und sich z.B. auf einsilbige knappe Begründungen gestützt zu haben, angereichert durch abgeschriebene Kommentare. Sein Nachfolger im Amt des ärztlichen Leiters der Klinik Langenhagen (und der neurologischen Abteilung des Nordstadtkrankenhauses) war Dr. Hans Delbrück (bis Dezember 1945), der bis dahin als niedergelassener Nervenarzt in Hannover praktiziert hatte.

Ob auch jüdische Patienten der Nervenklinik durch Weiterverlegung in andere Anstalten und Abtransport in die Vernichtungslager schließlich dem Holocaust zum Opfer fielen, ist nicht sicher zu belegen. Immerhin existieren zwei Listen, welche die Namen von mindestens 6 Juden (4 Männer, 2 Frauen) enthalten, die von Langenhagen in die Anstalt Wunstorf zu verlegen waren. Ob diese Patienten tatsächlich dorthin kamen, wie es in dem Schnellbrief des Reichsinnenministeriums von Ende September 1940 an die Provinzialverwaltung Hannover angewiesen worden war, bleibt trotz eingehender Recherchen fraglich, denn in den nach Kriegsende angefertigten Verzeichnissen der nach Wunstorf überführten jüdischen Kranken tauchen die betreffenden Namen nicht auf. Aktenkundig ist lediglich, dass am 27.9.1940 insgesamt 152 nach Wunstorf zusammengezogene jüdische Pfleglinge zusammen mit 8 Patienten aus Wunstorf selbst ohne Angabe des Zielortes abgeholt wurden. Ob sich hierunter die fraglichen Juden aus Langenhagen befanden, ist leider nicht mehr sicher zu klären. Bezeichnend ist allerdings, dass Thorsten Sueße bei der Aktendurchsicht weder einen diesbezüglichen Schriftwechsel zwischen den beiden Anstalten, der Provinzialverwaltung und dem Reichsinnenministerium, noch irgendwelche Anfragen über den Verbleib der Patienten fand.

Zwischen 1943 und dem Ende des zweiten Weltkrieges wurden durch Fliegerangriffe auf dem Gelände des Alten- und Pflegeheims von 61 Gebäuden 28 völlig zerstört und 10 weitere stark beschädigt; bei den Beschüssen kamen insgesamt mehr als 50 Heiminsassen um. Am 5. Januar 1945 wurde das Haus II der Nervenklinik durch Bombardierung zerstört, was eine Reduzierung der Bettenzahl auf 100 zur Folge hatte. Die ärztliche Versorgung der Patienten war dadurch eingeschränkt, dass die männlichen Assistenzärzte zur Wehrmacht eingezogen worden waren und der Chefarzt Dr. Delbrück seinen Dienst als Stabsarzt im Reservelazarett II (Steuerndieb) abzuleisten hatte und nur für einige Stunden am Tag nach seinen Kranken sehen konnte.

Delbrück wurde 1945 von den Aliierten verhaftet und wahrscheinlich wegen seiner Zugehörigkeit zur SA aus dem städtischen Dienstverhältnis entlassen. Obwohl Delbrück seinerzeit vom Landessuperintendenten Calenberg und dem evangelisch lutherischen Pfarramt Langenhagen bescheinigt worden war, dass er niemals in weltanschaulicher Richtung für die NSDAP eingetreten sei, sondern im Gegenteil aus seiner christlichen Überzeugung nie einen Hehl gemacht habe, kehrte Delbrück später nicht mehr in den Dienst der Nervenklinik zurück. Die ärztliche Leitung der Nervenklinik ging im Januar des Jahres 1946 in die Hände von Dr. Kleinschmidt über, der bis November 1948 als Direktor fungierte.

Nach Kriegsende wurden in Langenhagen auch neurologische Stationen des Nordstadtkrankenhauses untergebracht. Die Nervenklinik fungierte in dieser Zeit unter ihrem ärztlichen Direktor Dr. Kleinschmidt primär als Zwischenstation: falls aus ärztlicher Sicht ein längerer Aufenthalt für erforderlich gehalten wurde, verlegte man die Kranken in andere Versorgungseinrichtungen, vor allem in das Landeskrankenhaus Wunstorf.

Ein weiterer Ausbau der Nervenklinik erfolgte nach 1948 unter dem Nachfolger von Kleinschmidt, dem damaligen ärztlichen Leiter Dr. Kurt Trobitius (Direktor von November 1948 bis Januar 1972). Er war es auch, der sich erfolgreich Plänen zur Verlagerung der Nervenklinik in die Gebäude des Altersheims Mecklenheide widersetzte. In der Begründung an die Stadtverwaltung heißt es 1950 unter anderem, dass darum gebeten wird, nicht der Versuchung zu unterliegen, die Geisteskranken bzw. ihre Ansprüche auf Unterkunft usw. als Kranke zweiten oder dritten Ranges oder gar Gefangene zu betrachten. Trobitius weist darauf hin, dass selbst in Ärztekreisen anderer Fachrichtungen auch heute noch - vielleicht ganz unbewusst - sich derartige Gedankengänge einschleichen. Die moderne Entwicklung geht dahin, auch den Anstalten mehr Krankenhauscharakter zu geben, da die therapeutischen Möglichkeiten gewachsen sind. Weiterhin betonet er den Umstand, dass es sich bei der Nervenklinik keineswegs um eine Institution zur Verwahrung, sondern um eine Beobachtungs- und Durchgangseinrichtung handele, welche mit Patienten belegt würde, die zum großen Teil nicht geistig krank, sondern im Vollbesitz ihrer Verstandeskraft seien. Er fordert in seiner kritischen Stellungnahme zu den Verlegungsplänen abschließend nicht nur eine Vermehrung der Betten und Räume, sondern auch Durchführungsmöglichkeiten moderner Psychotherapie, auf die wir größten Wert legen und auch den Einbau der Arbeits- und Beschäftigungstherapie in den klinischen Durchgangsbetrieb sowie die Vermehrung ärztlicher Planstellen.

Im Jahr 1962 entstand ein Neubau (Kosten: 824.000 DM) für zwei offene Stationen mit jeweils 26 Betten, wodurch eine Gesamtkapazität von 113 Behandlungsplätzen erreicht wurde. Eine weitere Erhöhung der Bettenzahl ergab sich durch den Auszug der neurologischen Stationen und Anbau zweier offener Behandlungsbereiche im Jahr 1964.

In dieser Zeit wurde begonnen, neben der rein medizinisch-psychiatrischen Therapie verstärkt auch psychotherapeutisch/psychosomatische Behandlungsformen zu etablieren. Obwohl man damals schon die Notwendigkeit einer intensiven Nachbehandlung bzw. ambulanten psychiatrischen Betreuung chronisch psychisch Kranker erkannte, war es kaum möglich, in diesem wichtigen Versorgungsbereich aus der Klinik heraus effektiv tätig zu werden. Das defizitäre Versorgungsangebot im nachstationären (ambulanten) Bereich änderte sich letztlich nur wenig durch die bahnbrechende Einführung der Psychopharmaka. Durch den Einsatz neuroleptischer Medikamente konnte zwar die Aufenthaltsdauer wesentlich verkürzt werden, doch erhöhte sich andererseits leider in vielen Fällen die Wiederaufnahmerate im Sinne des sog. Drehtüreffekts.

Bis Mitte der 60er Jahre wurde der Einzugsbereich Hannover von insgesamt drei Kliniken psychiatrisch versorgt:

  • dem Niedersächsischen. Landeskrankenhaus Wunstorf,
  • den Wahrendorffschen Krankenanstalten Ilten und
  • der Nervenklinik Langenhagen.

Diese Situation änderte sich, als im Jahre 1965 die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) gegründet wurde, an der zu Beginn der 70er Jahre eine psychiatrische Klinik eingerichtet wurde. Die Universitätsklinik beschränkte sich erstmalig nicht auf Forschungsaufgaben und Lehrverpflichtungen, sondern beteiligte sich auch an der Versorgung der Region mit der Übernahme eines definierten Versorgungssektors.

Jedes dieser vier genannten Krankenhäuser ist bis heute zuständig für einen festgelegten Sektor der Region Hannover. Der Einzugsbereich der Langenhagener Klinik reicht dabei von Norden her bis ins Zentrum von Hannover, zusätzlich werden Menschen der Stadt Langenhagen und der Gemeinde Isernhagen behandelt. Insgesamt besteht eine Aufnahmeverpflichtung für ca. 300.000 Bürgerinnen und Bürger.

Bei der Umstellung auf das erwähnte Sektorprinzip der Zuständigkeit erwies sich Hannover in den 70er Jahren als besonders fortschrittlich. Durch verschiedene Maßnahmen gelang es seitdem, die gesamte regionale psychiatrische Versorgungsstruktur Hannovers erheblich zu verbessern. Wichtig war, dass für jedes Standardversorgungsgebiet ein Sozialpsychiatrischer Dienst als Beratungsstelle eingerichtet wurde.

Abgesehen von der stetigen Verbesserung von professionellen Kontakten zu den an der regionalen Versorgung beteiligten Einrichtungen und öffentlichen Stellen hat es die Klinik immer auch als ihre wesentliche Aufgabe betrachtet, ihre Behandlungsangebote dem Bedarf im Einzugsgebiet und damit den Bedürfnissen der von ihr versorgten Patienten anzupassen.

Im Jahre 1972 - ärztlicher Klinikleiter war inzwischen Prof. Dr. Werner Stucke (Februar 1972 bis Juli 1986) - hatte sich der Rat der Stadt Hannover für die Beibehaltung des Standortes der Langenhagener Nervenklinik entschieden, wobei diese einen gemeindenahen psychiatrischen Versorgungsauftrag erfüllen sollte. Zwischen 1972 und 1974 wurde in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen eine Zielplanung zur Sanierung der Altbauten und zum stufenweisen Ausbau der Fachklinik auf eine Größe von ca. 300 Betten entwickelt. Anfang April 1973 wurde eine teilstationäre Tages- und Nachtklinik in dem vom Altenzentrum Eichenpark übernommenen Fachwerkhaus (früheres Wohnhaus der Grafen von Rohde, erbaut 1779) eröffnet. Diese Einrichtung stellte jeweils 15 Plätze für Tagesklinikpatientinnen und -patienten; somit standen insgesamt 143 Behandlungsbetten/-plätze zur Verfügung. Gleichzeitig wurden im Siloah-Krankenhaus 12 Betten für Drogenabhängige als sog. "Vorlauf-Station" eingerichtet, deren verwaltungsmäßige aber auch ärztlich-pflegerische Betreuung die Nervenklinik übernahm. Im Oktober 1974 erfolgte die Vorlage des Bauprogramms für die erste Errichtungsstufe eines neuen Zentralgebäudes, in welchem zwei Intensiv- bzw. Aufnahmebereiche, diagnostische und therapeutische Funktionseinrichtungen, Personalbereiche und die Klinikverwaltung untergebracht werden sollten.

Zwei Jahre später (August 1976) wurde ein anderer Gebäudetrakt fertiggestellt und in Betrieb genommen, in dem ca. 30 Drogen- und Alkoholkranke behandelt werden konnten. Die Kosten für diese Modelleinrichtung des Landes Niedersachsen betrugen 1,65 Mio. DM; sie wurden teilweise aus Fördermitteln des Bundes bestritten. Durch die genannte Erweiterung erreichte die Nervenklinik ein Bettenvolumen von 173.

Da sich im Laufe der Zeit die örtliche Lage der Tages- und Nachtklinik als verkehrstechnisch ungünstig erwiesen hatte - z.B. mussten die meisten dort betreuten Patienten von der Hannoverschen Innenstadt her lange Anfahrtswege in Kauf nehmen -, suchte man nach einem stadtnahen Standort für die Tagesklinik und fand schließlich ein Gebäude in der zentral gelegenen Königstraße. Für den Umbau des Hauses - unweit vom Hauptbahnhof Hannover - mussten 821.000 DM aufgewendet werden. Kurz darauf wurde die "Tagesklinik Königstraße" am 1. April 1978 eröffnet. In der Tagesklinik werden nach wie vor mehr ca. 50 Patienten auf 3 Stationen behandelt, wobei rund ein Drittel der Plätze für Patienten mit zusätzlicher Alkoholerkrankung reserviert ist. Unter Einbeziehung der neuen Tagesklinik als teilstationärer Einrichtung verfügte die Langenhagener Klinik bis Anfang der 80er Jahre über 223 Behandlungsplätze.

Im Zuge der damals verstärkt geführten öffentlichen Diskussion um eine humanere Gestaltung der psychiatrischen Behandlung - die Erkenntnisse der "Psychiatrie-Enquete" (1975) und Vorgaben einer im Anschluss daran eingesetzten Expertenkommission spielten hier eine wesentliche Rolle - hatte auch die Langenhagener Klinik Bundes- und Landeszuschüsse erhalten, damit verschiedene Missstände behoben werden konnten. So hatten sich die baulich-räumlichen Bedingungen in Anbetracht des dauerhaft ungünstigen Verhältnisses von Bettenzahl zu Zimmergröße vor allem auf den akuten Aufnahmestationen als nicht mehr akzeptabel erwiesen.

Baubeginn für das 1976 geplante Zentralgebäude war im Mai 1982. Mit einem finanziellen Aufwand von 13 Mio. DM wurde der Bau drei Jahre später fertiggestellt. Im Frühjahr 1985 konnte - unter Beibehaltung der Bettenzahl (143 vollstationär, 55 teilstationär) - das neue Hauptgebäude eingeweiht und in Betrieb genommen werden. In der Folgezeit wurden auch diverse Gebäude aus dem Altbestand der Klinik saniert, so dass der atmosphärische Rahmen für die Unterbringung deutlich besser gestaltet werden konnte. Zu nennen ist die 1994 erfolgte Übernahme eines Gebäudes, das bis dahin vom Altenzentrum Eichenpark genutzt wurde. Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten zogen in dieses "Haus im Park" drei offene Stationen und die beiden Funktionsbereiche Arbeitstherapie bzw. Ergotherapie ein.

Die Nervenklinik Langenhagen wurde Ende 1994 in "Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie" umbenannt. Diese Namensänderung entspricht dem Trend, durch eine zutreffende Bezeichnung auf die inhaltliche Orientierung klinischer Einrichtungen hinzuweisen.

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